Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Dreyer Elektrotechnik und Services

Dreyer Elektrotechnik und Services, Inh. Thomas Dreyer, Pyrmonter Straße 36, DE-31855 Aerzen

A. Geltungsbereich

1.1 Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer-, Bau-, Handwerks- und Reparaturbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für Verträge zwischen dem Handwerksbetrieb Dreyer Elektrotechnik und Services, Steuernummer: 22/110/03472, USt. ID-Nr.: DE 218 275 751, AG Hameln, Handwerkskammer Hannover, Betriebsnummer: 0298284, vertreten durch den Inhaber, Herrn Thomas Dreyer, Pyrmonter Straße 36, 31855 Aerzen, Tel. +49 5154 / 7090190, FAX +49 5154 / 7090194, Mail: kontakt@elektro-dreyer.de und ihren Kunden (Verbraucher gem. § 13 BGB und Unternehmer gem. § 14 BGB). Sie gelten nur gegenüber Vertragspartnern in Europa. Die Vertragssprache ist Deutsch. Aufträge (auch geänderte oder zusätzliche Leistungen sowie Nachtragsaufträge) werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt. Die vorliegenden Bedingungen haben in jedem Fall Vorrang, auch wenn entgegenstehende Bedingungen des Kunden nicht ausdrücklich abgelehnt worden sind.

1.2 Abweichende mündliche Nebenabreden bestehen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht. Die Wirksamkeit von nach Vertragsschluss individualvertraglich getroffenen mündlichen Abreden bleibt unberührt.

1.3 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.

 

B. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. In diesem Fall belehren wir Sie hierüber gesondert.

 

C. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Vertragsschluss
1.1 Bestellungen des Kunden bei der Firma Dreyer Elektrotechnik und Services, stellen lediglich ein Angebot an die Firma Dreyer Elektrotechnik und Services zum Abschluss eines Vertrages dar. Die Bestellbestätigung ist keine Annahme des Vertrages durch die Firma Dreyer Elektrotechnik und Services.

1.2 Angebote gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend.

1.3 Die Annahme erfolgt durch die Firma Dreyer Elektrotechnik und Services mit gesonderter Auftragsbestätigung oder mit Lieferung der Ware.

2. Lieferung

2.1 Die Firma Dreyer Elektrotechnik und Services liefert ab Lager an die vom Kunden angegebene Adresse in Deutschland.

2.2 Handelt der Kunde als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, so geht das Risiko der zufälligen Beschädigung oder des Verlusts der Ware wie folgt auf ihn über:

  1. soweit die Ware nicht in unseren Geschäftsräumen übergeben wird, zum Zeitpunkt der Übergabe der Ware an den Transporteur oder, wenn der Kunde sich im Annahmeverzug befindet, zu dem Zeitpunkt, zu dem wir die Übergabe in verzugsbegründender Weise anbieten;

  2. soweit die Ware in unseren Geschäftsräumen übergeben wird, zu dem Zeitpunkt, zu dem wir den Kunden darüber informieren, dass die Ware zur Abholung bereitsteht.

2.3 Handelt der Kunde als Verbraucher, so gelten die gesetzlichen Regelungen zum Gefahrübergang uneingeschränkt. 2.4 Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

3. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt

3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. MwSt. und zzgl. Verpackung und Versandkosten.

3.2 Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen dem Vertragsabschluss und dem vereinbarten Leistungs- bzw. Liefertermin mehr als vier Monate vergangen sind und die Preisänderung auf eine aktuelle Kostensteigerung zurückzuführen ist, welche wir nicht zu vertreten haben. Eine Kostensteigerung liegt vor, wenn sich bis zur Leistung bzw. Lieferung die Löhne, die Materialkosten oder die Vertriebskosten erhöhen. Dasselbe gilt, wenn sich Zölle erhöhen bzw. ein Zoll eingeführt wird oder sich Kostenänderungen aufgrund von Preiserhöhungen von Vorlieferanten oder wegen Wechselkursschwankungen ergeben. Wir sind in diesen Fällen berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen.

3.3 Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen ausgewiesen wurden.

3.4 Die gelieferte Ware respektive der gelieferte bzw. eingebaute Gegenstand (insb. gelieferte Baustoffe) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Dreyer Elektrotechnik und Services (nachfolgend: Vorbehaltsware). Im Falle des vertragswidrigen Verhaltens des Kunden, z.B. Zahlungsverzug, haben wir nach vorheriger Setzung einer angemessenen Frist das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Dies umfasst die Befugnis, bereits eingebaute Gegenstände wieder auszubauen, soweit die Gegenstände nicht wesentlicher Bestandteil einer Sache oder eines Grundstücks geworden sind, und zu diesem Zweck Räumlichkeiten/Grundstücke des Kunden zu betreten. Nehmen wir die Vorbehaltsware zurück, stellt dies einen Rücktritt vom Vertrag dar. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt in diesem Falle vorbehalten.
Ist der Kunde Unternehmer, gilt daneben folgendes:

  1. Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von Firma Dreyer Elektrotechnik und Services bis zur Erfüllung sämtlicher Firma Dreyer Elektrotechnik und Services gegen den Kunden zustehender Ansprüche, auch wenn die einzelne Ware bezahlt worden ist.

  2. Der Unternehmerkunde ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb an Dritte weiter zu veräußern, wenn sichergestellt wird, dass die Zahlung an Firma Dreyer Elektrotechnik und Services erfolgt und dass das

    Eigentum auf den Dritten erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.

  3. Der Unternehmerkunde kann seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern, ohne dass hierdurch das

    vorbehaltene Eigentum auf den Dritten übergeht.

  4. Der Unternehmerkunde darf ohne Zustimmung von Dreyer Elektrotechnik und Services, die Vorbehaltsware nicht

    verpfänden oder diese zur Sicherung übereignen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Unternehmerkunden erfolgt ausschließlich im Namen und im Interesse von Dreyer Elektrotechnik und Services. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Unternehmerkunde Dreyer Elektrotechnik und Services unverzüglich zu benachrichtigen.

  5. Der Unternehmerkunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware einschließlich aller Nebenrechten bereits jetzt in voller Höhe im Voraus sicherungshalber an Dreyer Elektrotechnik und Services ab, die diese Abtretung annimmt. Bis auf Widerruf und solange sich der Unternehmerkunde nicht in Verzug befindet, ist der Unternehmerkunde berechtigt, die Firma Dreyer Elektrotechnik und Services abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen; er ist jedoch nicht berechtigt, über sie in anderer Weise, z. B. durch Abtretung, zu verfügen.

  6. Auf Verlangen von Firma Dreyer Elektrotechnik und Services hat der Unternehmerkunde die Forderungsabtretung dem betreffenden Abnehmer bekannt zu machen und Firma Dreyer Elektrotechnik und Services die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Unterlagen, z. B. Rechnungen, auszuhändigen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Firma Dreyer Elektrotechnik und Services wird die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden nach Wahl von Firma Dreyer Elektrotechnik und Services freigeben, soweit deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

4. Gewährleistung

4.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus einer etwaigen Garantie werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt.

4.2 Ist der Kunde Unternehmer entscheidet Firma Dreyer Elektrotechnik und Services über die Art der Nacherfüllung und es gilt zusätzlich § 377 HGB; im Fall der Ersatzlieferung sind die Kosten des Ausbaus der mangelhaften Sache und die Kosten des Einbaus der mangelfreien Ersatzsache vom Nacherfüllungsanspruch nicht erfasst.

4.3 Sofern der Kunde als Verbraucher handelt, verjähren seine Ansprüche wegen Mängeln beim Kauf gebrauchter Sachen in einem Jahr ab Übergabe der verkauften Sache an ihn. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

4.4 Sofern der Kunde als Unternehmer handelt, verjähren seine Ansprüche auf Gewährleistung und Schadensersatz ein Jahr ab Ablieferung der Ware bei ihm bzw. ab der Abnahme des Werkes.

5. Haftung

Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht soweit Firma Dreyer Elektrotechnik und Services nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz), bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Pflichten, die Firma Dreyer Elektrotechnik und Services dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages geradezu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflic hten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

 

D. ALLGEMEINE BAU-, REPARATUR- UND MONTAGEBEDINGUNGEN

Es gelten die Regelungen unter C. dieser AGB entsprechend, wenn nachfolgend keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Bedingungen gelten nicht, wenn Reparaturen im Rahmen von Mängelansprüchen des Vertragspartners ausgeführt werden.

1. Vertragsinhalt

Die auszuführende Leistung wird nach Art und Umfang durch den Vertrag zwischen uns und dem Kunden bestimmt. Von der Leistungsbeschreibung abweichende Ausführungen bleiben vorbehalten, sofern damit technische Verbesserungen verbunden und/oder der Gesamtwert des Objektes nicht wesentlich beeinträchtigt wird und dem Kunden zumutbar ist.

2. Anwendung der VOB Teil B DIN 1961 bei Bauleistungen

Sofern der Kunde ein Unternehmen, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, werden Bauleistungen auf der Vertragsgrundlage der anliegenden VOB Teil B DIN 1961 “Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Bauleistungen“ und zwar in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen, im Bundesanzeiger veröffentlichen Fassung, erbracht, es sei denn, in den vorliegenden Geschäftsbedingungen oder dem Vertrag werden abweichende oder zusätzliche Regelungen getroffen. 

3. Sonstige Bauleistungen, Reparaturleistungen

Nicht von § 2 umfasste Bauleistungen sowie Reparaturleistungen werden nicht auf der Vertragsgrundlage der VOB Teil B DIN 1961 „Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Bauleistungen“, sondern auf der Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches erbracht, soweit in den vorliegenden Geschäftsbedingungen oder dem Vertrag keine abweichenden oder zusätzlichen Regelungen getroffen werden.

4. Kosten

4.1 Wird der voraussichtliche Preis der Leistungen nicht bei Vertragsschluss angegeben, kann der Kunde Kostengrenzen setzen. 

4.2 Verbindliche Kostenvoranschläge werden nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Kunden erstellt.

4.3 Ein vom Vertragspartner gewünschter Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er von uns schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet wird. Für die zur Abgabe des Kostenvoranschlages erforderlichen Leistungen werden dem Vertragspartner berechnet, soweit die Reparatur nicht durchgeführt wird oder sie bei der Durchführung der Reparatur nicht verwertet werden können.

4.4 Ergibt sich während der Reparatur, dass die zu erwartenden Kosten der Reparatur die unverbindlich veranschlagten Kosten übersteigen und nicht in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum Zeitwert der zu reparierenden Sache stehen, werden wir den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren. Gleiches gilt für Mängel, die wir erst bei Gelegenheit der Reparatur feststellen und die bislang nicht vom Umfang des Reparaturauftrages umfasst waren.

4.5 Die Sache wird nach einem von uns nicht zu vertretenden Abbruch einer Reparatur nur auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners gegen Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt.

4.6. Bei der Berechnung der Reparatur sind die Preise für verwendete Teile, Materialien und Sonderleistungen sowie die Preise für die Arbeitsleistungen, die Fahrt- und Transportkosten jeweils gesondert auszuweisen. Wird die Reparatur aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei nur Abweichungen im Leistungsumfang besonders aufzuführen sind.

5. Angaben über Waren, Maß und Gewicht

Angaben über unsere Waren und Leistungen (insbesondere technische Daten, Maße, Leistungs- und Verbrauchsdaten sowie die Beschreibungen in den jeweiligen Produktinformationen oder Werbematerialien u.a.) sind nur ungefähr und annähernd, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Sie sind keine garantierte Beschaffenheit, es sei denn, die Garantie erfolgt ausdrücklich und schriftlich.

6. Gewerbliche Schutzrechte

Zeichnungen, Pläne und Unterlagen, die dem Kostenvoranschlag oder Angebot beigefügt sind, dienen nur dem persönlichen Gebrauch des Empfängers. Ohne unsere ausdrückliche Genehmigung dürfen sie weder vervielfältigt (auch nicht auszugsweise) noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Im Missbrauchsfalle werden wir die Kosten zur Erstellung der Unterlagen an den Vertragspartner weiterberechnen. Die Möglichkeit der Geltendmachung eines höheren Schadensbetrages bleibt hiervon unberührt. Dem Kunden steht es frei im Einzelfall nachzuweisen, dass uns lediglich ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.

7. Beendigung

Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er die bis dahin angefallenen Arbeiten und Kosten, einschließlich der Aufwendungen für bestellte und bereits beschaffte Ersatzteile, zu bezahlen.

8. Zahlungen

8.1 Zahlungen sind nach Abnahme sofort und ohne Abzug fällig. Firma Dreyer Elektrotechnik und Services kann bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung verlangen.

8.2 Wir dürfen von dem Kunden für die nachgewiesenen erbrachten Leistungen insoweit Abschlagszahlungen verlangen, als durch die Leistung bereits ein Wertzuwachs bewirkt worden ist. Die Abschlagszahlungen sind nach der vertraglich vereinbarten Vergütung zu bemessen.

8.3 Die §§ 647 BGB (Unternehmerpfandrecht), 648 BGB (Sicherungshypothek des Bauunternehmers) und 648a BGB (Bauhandwerkersicherung) finden auch bei Verträgen mit Unternehmern Anwendung.

9. Mitwirkungspflichten

9.1 Der Kunde hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort der Reparatur bzw. der Montage zu sorgen.

9.2 Der Kunde ist verpflichtet die erforderliche Energie einschließlich der erforderlichen Anschlüsse auf seine Kosten bereitzustellen. Er hat alle Materialien und Betriebsstoffe bereitzustellen und alle sonstigen Handlungen vorzunehmen, die zur Erprobung nötig sind.

9.3 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist Firma Dreyer Elektrotechnik und Services berechtigt, aber nicht verpflichtet, an seiner Stelle und auf seine Kosten die Handlungen vorzunehmen.
9.4 Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.

10. Frist für die Ausführung der Reparatur oder Montage

10.1 Die Angaben von Firma Dreyer Elektrotechnik und Services über Reparatur- oder Montagefristen beruhen auf Schätzungen und sind unverbindlich. Auch Leistungs- und Liefertermine, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart werden, sind unverbindliche Angaben. Sie gelten nur annäherungsweise und beschreiben den voraussichtlichen Leistungs-/ Liefertermin. Die Leistungs-/ Lieferzeit beginnt erst dann zu laufen, wenn der Kunde die seinerseits geschuldeten Mitwirkungshandlungen ordnungsgemäß und vollständig erbracht hat.

10.2 In Fällen nicht voraussehbarer betrieblicher Behinderungen (z.B. Arbeitseinstellungen, Beschaffungsschwierigkeiten von Ersatzteilen, Lieferungs- oder Leistungsverzug von Zulieferanten) sowie bei behördlichen Eingriffen, höherer Gewalt und Arbeitskämpfen, verlängern sich auch verbindliche Fristen angemessen.

11. Abnahme der Reparatur oder Montage, Übernahme durch den Kunden

11.1 Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

11.2 Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von zwölf Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung als erfolgt Hat der Kunde die Anlage ohne Abnahme in Benutzung genommen, gilt die Abnahme nach Ablauf von sechs Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel hat der Kunde in diesen Fällen spätestens bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten geltend zu machen. Vorstehendes gilt nur, soweit wir den Kunden bei Beginn der Fristen auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hingewiesen haben.

12. Erweitertes Pfandrecht

Firma Dreyer Elektrotechnik und Services steht wegen seiner Forderungen aus dem Werkvertrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Vertrages in seinen Besitz gelangten Reparatur- bzw. Montagegegenstand Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

13. Gewährleistung

Der Kunde hat einen Mangel der Reparatur oder Montage der Firma Dreyer Elektrotechnik und Services unverzüglich mitzuteilen. Hat der Kunde ohne Einwilligung von Firma Dreyer Elektrotechnik und Services Instandsetzungs- oder Montagearbeiten unsachgemäß selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung von Firma Dreyer Elektrotechnik und Services für diese Arbeiten. Das gleiche gilt, wenn auf Wunsch des Kunden der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt.

 

E. SCHLUSSBESTIMMUNGEN, GELTENDES RECHT

1. Firma Dreyer Elektrotechnik und Services ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Nach Entstehen einer Streitigkeit zwischen der Firma Dreyer Elektrotechnik und Services und einem Verbraucher-Kunden, die nicht durch Verhandlungen mit dem Verbraucher-Kunden, zum Beispiel im Rahmen unseres Kundenbeschwerdesystems beigelegt werden konnte, können Verbraucher-Kunden grundsätzlich die für allgemeine Verbraucherprobleme zu- ständige Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, mail@verbraucher- schlichter.de Telefon: 07851 / 795 79 40, Fax: 07851 / 795 79 41 kontaktieren.

2.Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtliche sich zwischen Dreyer Elektrotechnik und Services und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten aus den zwischen uns und ihm geschlossenen Verträgen ist im kaufmännischen Verkehr unser Firmensitz. Wir sind jedoch berechtigt, im kaufmännischen Verkehr auch am für den Kunden zuständigen Gericht zu klagen oder an jedem anderen Gericht, das nach nationalem oder internationalem Recht zuständig sein kann.

3. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder die Vereinbarungen eine Lücke enthalten, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich in diesen Fällen, die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand: Oktober 2017